Urheberrecht

Was darf ich mit meinen Hochzeitsfotos eigentlich machen, aus rechtlicher Sicht? Für Hochzeitspaare gibt es eine ganz einfache Antwort auf die Frage: Ihr dürft die Bilder entsprechend dem Urheberrechtsgesetz für private Zwecke verwenden. Dazu gehört auch, z.B. eine Dankeskarte an den Blumenladen zu senden – der Blumenladen darf die Bilder aber nicht ohne ausdrückliches Einverständnis der Fotograf*in für kommerzielle Zwecke verwenden. Aus aktuellem Anlass habe ich hier auf meiner Webseite nochmal für andere Hochzeits-Dienstleister*innen zusammengefasst, ob und wenn ja wie es möglich ist, Hochzeitsfotos vor mir zu bekommen und wie sie verwendet werden dürfen. Mehr dazu erfahrt ihr unter Für Dienstleister*innen. In dem Beitrag geht es um die allgemeine rechtliche Lage und darum, wie ich damit umgehe.


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