Liebe Friseur*innen, Visagist*innen, Brautmodengeschäfte, Hochzeitsausstatter, Florist*innen und Dekorateur*innen, Limousinen-Services, Hochzeitsredner*innen, Hochzeitsplaner*innen, Restaurants, Cateringunternehmen, Hochzeitssänger*innen, Alleinunterhalter*innen, DJs und DJanes:
Wir begegnen uns auf Hochzeiten von glücklichen Paaren, wir tragen alle dazu bei, die Hochzeit zu etwas ganz Besonderem zu machen. Unvergesslich, mit großem Einsatz. Viele von euch fragen mich während der Hochzeitsfeier, ob ich als Hochzeitsfotografin Bilder für eure Werbung zur Verfügung stellen kann. Dann sage ich in der Regel, grundsätzlich geht das, aber die Details erkläre ich später in einer Mail oder WhatsApp – mehr dazu unten. Dass ihr mich fragt, ist auf jeden Fall richtig, Hochzeitspaare können euch rechtlich gesehen keine Fotos dafür zur Verfügung stellen. Denn das Urheberrecht liegt allein in Fotograf*innen-Hand, abgebildete Personen können nur ein Modelrelease erteilen. Bekommt ihr also von Hochzeitspaaren Bilder weitergeleitet, heißt das nicht automatisch, dass ihr sie für eure Werbung nutzen dürft. Natürlich könnt ihr euch die Bilder anschauen, rein privat. Auf Social Media nutzen oder auf eurer Webseite oder z.B. auf gedruckten Flyern ist aber nicht möglich.
Ich habe oben geschrieben „viele von euch“. Einige Dienstleister*innen habe ich schon erlebt, die sich die Fotos vom Hochzeitspaar besorgen und ohne mein Einverständnis nutzen. Das ist wie gesagt nicht möglich, und warum genau erkläre ich unten auch.
Leider haben auch viele andere Fotograf*innen solche Urheberrechtsverstöße schon erlebt und geben deshalb an Hochzeitsdienstleister*innen überhaupt keine Fotos mehr heraus, weil sie nicht jedes Mal eine Abmahnung herausschicken lassen wollen, falls die Fotos doch missbräuchlich verwendet werden.
Soweit gar keine Fotos mehr herauszugeben möchte ich nicht gehen. Fotos an Dienstleister weiterzugeben ist aber sehr aufwändig für mich und nur im Rahmen einer Kooperation möglich. Das heißt natürlich, ihr müsst auch euren Teil dazu beitragen.
Möchtet ihr Fotos für eure Werbung nutzen, die ich während einer Hochzeit gemacht habe?
Grundvoraussetzungen:
- Verlinkung eurer Webseite mit meiner Seite www.zeremo.de unter euren Partnerlinks
- Namensnennung in der Form „Foto: Gunda Kries FOTOGRAFIE fotos.zeremo.de (das ist übrigens rechtlich verpflichtend auch dann, wenn ihr Fotos nutzt, die ihr extra in Auftrag gegeben und bezahlt habt!)
- Ich stelle euch geeignete Fotos zusammen, die ihr für eure Werbung auf eurer Webseite nutzen könnt (wie gesagt, es ist rechtlich nicht möglich das Hochzeitspaar zu fragen). Es kann natürlich passieren, dass es keine geeigneten gibt. Mehr dazu siehe unten. In der Regel seid ihr selbst auf den Fotos abgebildet, z.B. als Friseur*in in Aktion. In diesem Fall reicht es, wenn ihr meine Webseite auf eurer Seite verlinkt. Möchtet ihr die Fotos von euch selbst auf Social Media verwenden, ist mein Logo darin enthalten und ich teile einen Beitrag.
Manchmal ist es auch möglich, dass ihr Fotos vom Hochzeitspaar von mir bekommt, wenn ich ein so genanntes Modelrelease habe und das Paar einverstanden ist (!). Modelrelease heißt ich darf unter bestimmten Bedingungen Fotos von Menschen öffentlich zeigen. Sehr wichtig: Solche Fotos dürfen von euch als Dienstleister nur dann verwendet werden, wenn mein Logo darin enthalten ist. Das ist meistens Bestandteil meines Modelrelease, und ich werde vertragsbrüchig, wenn das nicht der Fall ist. Das Logo schützt das Paar nicht hundertprozentig vor Missbrauch der Hochzeitsfotos auf „Piratenwebseiten“, aber das macht es aufwändiger. Außerdem kooperiere ich ja mit euch, um auch für mich Werbung zu machen. - Von euch selbst – falls ihr auf den Fotos drauf seid – brauche ich ein offizielles Modelrelease. Das schicke ich euch zum Unterschreiben zu zusammen mit einem Nutzungsvertrag für die Fotos. Dass ihr selbst damit einverstanden seid auf Fotos abgebildet zu sein die ihr für eure Werbung nutzen möchtet scheint erstmal selbstverständlich, ist aber rechtlich der richtige Weg. Denn wir haben ja keinen Werkvertrag geschlossen, sondern sind uns als Dienstleister*innen des Hochzeitspaars begegnet.
Jetzt denken manche von euch vielleicht, was stellt die sich so an, die soll mir doch nur ein paar Fotos schicken, die sie von anderen Leuten bezahlt bekommen hat!
So ist das absolut nicht. Es kostet richtig viel Zeit, anderen Dienstleister*innen Fotos zur Verfügung zu stellen. Das geht weit über einen kleinen Gefallen hinaus. Allein die Prüfung einer rechtssicheren Nutzung beinhaltet pro durchgesehenem Bild in der Vorauswahl mindestens die Punkte
- Persönlichkeitsrechte (Modelrelease)
- Markenrechte / Patentrechte ect.
- Eigentumsrechte (Property-Release)
- Datenschutz (z.B. abgebildete Texte)
- bei Videos zusätzlich: Ist die Musik gemafrei? Gibt es Urheberrechte an gesprochenen Texten?
Wenn das alles okay ist, muss ich noch schauen ob die Bilder die technische Qualität aufweisen, die für eine gewerbliche Nutzung nötig ist. Um ein paar Bilder für eine*n Dienstleister herauszusuchen, muss ich durchaus mehrere hundert Aufnahmen prüfen – das ist kein „kleiner Gefallen“ mehr. Es kann sein, dass zufällig geeignete Fotos dabei sind – aber: Die Interessen des Hochzeitspaares stehen im Mittelpunkt bei meinen Hochzeitsreportagen. Ihre Geschichte, ihr Tag, ihre Wünsche, ihre Zeit. Private Erinnerungen. Hochzeitsfotos unterliegen automatisch dem privaten Nutzungsrecht. Fotos sehen etwas anders aus, wenn ich sie als Auftrag für eine*n Hochzeits- Dienstleister*in für kommerzielle Zwecke mache und nicht für das Hochzeitspaar selbst.
Ich möchte als Hochzeitsfotografin für das Hochzeitspaar unvergessliche Erinnerungen schaffen. Dazu gehört automatisch, dass ein paar Bilder aus kommerzieller Sicht nicht hundertprozentig „perfekt“ sind (was sie für das Paar aber perfekt macht!) – zum Beispiel durch Party- Beleuchtung am Abend, Gesichtsausdrücke, selten mal ein leichter Fehlfokus, der aber eine Geschichte erzählt – und so weiter. Meine Hochzeitsreportagen erzählen vom „Großen Tag“, die Fotos stehen im Zusammenhang. Ich fotografiere so, damit die Paare mir darin vertrauen können, eine authentische Dokumentation von mir zu bekommen. Geeignet für kommerzielle Nutzung sind manche Fotos aus einer privaten Hochzeitsreportage wie gesagt deshalb nicht. Oder sie müssen für kommerzielle Nutzung auf eine ganz andere Art retuschiert werden – da sind dann Dinge störend oder rechtlich problematisch (!), die für das Paar selbst zur Erinnerung dazugehören.
Deshalb bestehe ich darauf, dass ich als Fotografin das Urheberrecht an den Bildern habe und selbst entscheide, ob und wenn ja welche Dienstleister*innen Fotos bekommen. Manchmal passt es, manchmal nicht. Ich habe auch in der Hauptsaison wenig Zeit, daher wird es eher Winter, bis ich mich melde.
Eine Änderungen beziehungsweise Ergänzung meiner Bedingungen ist jederzeit vorbehalten. Bitte macht euch Screenshots dieser Seite für eure Unterlagen. Das Thema „Urheberrecht“ könnt ihr auch woanders noch nachlesen, z.B. in den entsprechenden Gesetzestexten oder bei Wikipedia.
Um beim Thema Urheberrecht zu bleiben:
Ich weiß, dass es mindestens ein oder zwei Hochzeitsfotografinnen-Kolleginnen gibt, die so einen Text auch auf ihrer Webseite haben. Falls ich zufällig und unabsichtlich eine gleiche oder ähnliche Formulierung gewählt habe, ich schwöre dass ich diesen Text ohne bei euch abzuschreiben aus aktuellem Anlass selbst verfasst habe. Ich weiß aus dem Kopf grad eure Namen nicht, aber falls ihr das hier lest und von mir verlinkt / zitiert werden möchtet, mache ich das sehr gerne!
Der aktuelle Anlass für diesen Text ist übrigens ein DJ, dem ich Fotos zur Verfügung gestellt habe. Das hat ihm aber nicht gereicht, und er hat sich ohne mich zu fragen Fotos vom Hochzeitspaar schicken lassen. Zum Glück für ihn bin ich erfahrene Mama. Statt einer Abmahnung vom Anwalt gab es erstmal eine Ermahnung von mir mit ungefähr diesem Wortlaut:
„[…] Ich würde wirklich gerne wissen – wie um alles in der Welt kommst du auf die Idee, dass du das Recht hast dir Fotos vom Hochzeitspaar zu besorgen, mich nicht zu fragen weil du schon wusstest dass ich nicht zustimme, und diese Fotos dann auch noch zu bearbeiten (möglicherweise damit Bildersuchmaschinen den Betrug nicht entdecken?) und dann ohne jede Namensnennung / Verlinkung zu verwenden? Das ist unfassbar dreist und ein absichtsvoller Urheberrechtsverstoß, der eine Menge Geld kosten kann!
Du hast versucht, Gutmütigkeit auszunutzen. Nur als Hinweis, die Nutzung von vier Fotos, eines davon zweimal und vor allem sehr groß kostet als kommerzielle Lizenz pro Bild (!), Nutzungsdauer 3 Monate auf einer Unterseite mehr als […]. Das deckt bei einem einzelnen Bild übrigens nicht mal die Kosten für rechtssichere Vertragsgestaltung ab. […]
Du behauptest, dass du aktiv Werbung für Fotografen machst. Genau das hast du aber in diesem Fall aktiv unterlassen. Dir die Fotos zur Verfügung zu stellen war ein Gefallen meinerseits – […]. Die Fotos, die ich dir zur Verfügung gestellt habe, sind welche auf denen du mit drauf bist oder sogar einzeln portraitiert. Keine Bilder, die ich normalerweise für meine Eigenwerbung verwenden würde – ich habe vom Hochzeitspaar alleine ohne DJ viel bessere. Es ist ein großes Entgegenkommen und hoher Zeitaufwand gewesen, diese Bilder rauszusuchen, zu entscheiden welche technisch und rechtlich (!) für kommerzielle Nutzung akzeptabel sind […].
[…] Zumindest eine Entschuldigung wäre angebracht gewesen, auch wenn ich auf solche Dinge eigentlich keinen Wert lege, denn ich lasse Taten für sich sprechen: Beim besten Willen kann ich nicht erkennen, dass hier in irgendeiner Weise von deiner Seite aus ein Versehen im Spiel war, […].
Beispiel aus deiner Branche: Bei nicht angemeldeten Veranstaltungen mit Gema-pflichtiger Musik kann eine verdoppelte Gema-Gebühr berechnet werden.
Auch bei nicht lizensierter Nutzung von Fotos zu gewerblichen Zwecken kann das zwei bis dreifache der üblichen Nutzungsgebühr berechnet werden.
Ich wünsche dir […] zu erlernen dass du Respekt im Umgang mit der Arbeitszeit anderer Leute haben musst und sehr langes Nachdenken darüber, wie du dich in Zukunft kooperativ verhalten kannst. Und ich meine damit Kooperation-Kooperation. Nicht dein bisheriges Prinzip ‚ich nehme mir einfach was ich will und hoffe dass ich damit durchkomme.’“
Dazu an Hochzeitspaare, falls ihr das auch lest und euch jetzt Gedanken macht, falls ich bei eurer Hochzeit zufällig auf den urheberrechtsverstoßenden DJ treffe: Als erfahrene Erziehungsberechtigte von zwei Kindern und Ausbilderin kann ich euch versichern, dass ein professioneller Umgang mit solchen Delinquenten bei zukünftigen Treffen selbstverständlich dazugehört. Es gab die eindringliche Aufforderung über das eigene Verhalten nachzudenken, aber ich fotografiere ihn natürlich trotzdem für euch in Aktion als ob nichts gewesen wäre, falls ihr ihn gebucht habt. Denn das ist selbstverständlich eure Entscheidung.
Es gab schon andere Fälle, in einem habe ich tatsächlich eine Abmahnung verschicken lassen. Ein Restaurant mit mindestens einer Filiale hat nicht nur monatelang ein Foto von mir zu Werbezwecken verwendet, sondern auch mein Logo daraus entfernt. Das Bild wurde selbst dann noch weitergenutzt, nachdem ich eine erhöhte Rechnung wegen nicht lizensierter Nutzung geschickt habe. Da endet wirklich mein Humor. Es konnte nicht abschließend geklärt werden, woher das Restaurant das Foto überhaupt hatte. Mit dem Restaurant hatte ich bis dahin übrigens nichts zu tun außer gelegentlich dort zu essen (natürlich jetzt nicht mehr). Und das Restaurant gibt es inzwischen nicht mehr, was möglicherweise auch damit zu tun hat, dass erhebliche Schadenersatzforderungen wegen des Urheberrechtsverstoßes im Spiel waren. In der Hoffnung, dass sowas nicht mehr passiert, schreibe ich jetzt diesen Text hier.
Liebe Hochzeitsdienstleister*innen, ich stelle euch gerne Bilder zur Verfügung zu den oben genannten Bedingungen, aber eine Kooperation heißt Kooperation, weil es mindestens zwei Beteiligte gibt. Eine Zusammenarbeit sollte von gegenseitigem Respekt geprägt sein. Ohne Fotograf*innen zu fragen und ohne Namensnennung Fotos zu verwenden ist nicht nur sehr respektlos, sondern verstößt gegen geltendes Recht.
Hochzeitspaare fragen oft nach zuverlässigen Dienstleister*innen, die ich weiterempfehlen kann. Unter „zuverlässig“ verstehe ich auch, dass Vereinbarungen eingehalten werden, aber allerwenigstens geltendes Recht. Auf erfolgreiche Kooperationen!